Ein Versuch, Licht ins Dunkle zu bringen (außerdem ist mir gerade langweilig).

Die Beleuchtungseinrichtungen an Fahrrädern sind in § 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) geregelt. Die Straßenverkehrsordnung (STVO) hat mit dem Ganzen überhaupt nichts zu tun!

Demnach gehört an jedes Fahrrad, das auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (also im öffentlichen Straßenverkehr) genutzt werden soll, folgendes Equipment:

- eine Lichtmaschine (aka Dynamo)

- ein Scheinwerfer mit weißem Licht
- ein nach vorne gerichteter weißer Reflektor

- ein Schlussleuchte für rotes Licht
- zwei rote Rückstrahler, einer davon darf Bestandteil des Rücklichtes sein

- jeweils zwei Reflektoren an den Pedalen

- jeweils zwei Reflektoren in den Speichen der Laufräder, alternativ ein reflektierender Ring an den Reifen

Punkt!

Fehlt einer der oben genannten Bestandteile, entspricht das Rad nicht der STVZO.

Folgen können sein:

- Bußgeld gem. § 69a STVZO
- bei einem Unfall möglicherweise große Probleme mit der Versicherung des Unfallgegners, die versuchen wird, die mangelhafte Beleuchtung zum eigenen Vorteil zu nutzen
- möglicherweise Anrechnung eines Mitverschuldens, dadurch möglicherweise verringerter Anspruch auf Schmerzensgeld, Schadensersatzzahlungen, verminderte Ansprüche aus Unfall- oder Rentenversicherungen

Akkubetriebene Beleuchtung (und dann auch nur solche mit einer STVZO-Zulassung!) ist nur zulässig an Rennrädern mit einem Gewicht unter 11kg. Eine Legaldefinition von Rennrad gibt es in Deutschland nicht, daher fallen auch MTBs und leichte Trekkingräder darunter. Die Beleuchtung muss hier nicht montiert sein, muss aber immer mitgeführt werden (außer bei Wettkampffahrten). Ebenso müssen außerhalb von Wettkämpfen immer alle vorgeschriebenen Reflektoren montiert sein.

Auch wenn bei Polizeikontrollen die Beamten häufig ein Auge zudrücken, steht immer noch die zivilrechtliche Relevanz, sowie mögliche Schadensersatzforderungen nach Unfällen im Raum.

Darüber, und über die möglichen Folgen, sollte man sich bei - unrechtmäßiger - Nutzung von Akkulicht im Klaren sein!