Betriebserlaubnis (ABE)

  1. Betriebserlaubnis (ABE) #1
    reinhard17

    Betriebserlaubnis (ABE)

    Hallo, ich habe ein Hercules Saxonette Fahrrad mit Benzin Hilfsmotor Sachs geschenkt bekommen.Leider hatte der Vorbesitzer aber keine Betriebserlaubnis (ABE) mehr dafür.
    Meine Frage: Wo kann ich so eine Betriebserlaubnis neu bekommen, den ich möchte es gerne anmelden.Aber ohne Betriebserlaubnis bekomme ich kein kleines Nummernschild.

    Danke im Vorraus für eure Bemühunge, Reinhard

  2. Betriebserlaubnis (ABE) #2
    Rainer53
    Hersteller anschreiben?

  3. Betriebserlaubnis (ABE) #3
    RadlerNr1

  4. Betriebserlaubnis (ABE) #4
    atze-15
    Hi,du brauchst erstmal von der Polizei eine Unbedenklichkeitserklärung,das das Rad nicht gestohlen ist und dann kannsr du bei Sachs eine neue ABE beantragen.Kostet aber ca 40,00Eu.Das Formular kannst du im Saxoforum "hilsmotor.eu herunterladen.Dort im Wiki ist auch alles genau beschrieben.

  5. Betriebserlaubnis (ABE) #5
    Alexey
    Eine ABE kannst du auch einfach kopieren, da brauchts kein Original für 40 Tacken. Drum heißts ja ABE.

  6. Betriebserlaubnis (ABE) #6
    RFr
    Ganz so einfach ist es nicht. Bei zulassungsfreien Fahrzeugen genügt eine einfache Kopie der ABE nicht, sondern es muss bescheinigt werden, dass das konkrete Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht. Das kann anhand der Fahrzeug-Ident.-Nr der Inhaber der Betriebserlaubnis (Hersteller/Importeur) bescheinigen oder nach Vorführung des Fahrzeuges ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer. (-> § 18 Abs. 5 StVZO ). Kostet in allen Fällen mindestens 40 - 50 € und erfordert immer eine nicht mehr als einen Monat alte Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Polizei.

  7. Betriebserlaubnis (ABE) #7
    Alexey
    Zitat Zitat von RFr Beitrag anzeigen
    Ganz so einfach ist es nicht. Bei zulassungsfreien Fahrzeugen genügt eine einfache Kopie der ABE nicht, sondern es muss bescheinigt werden, dass das konkrete Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht. Das kann anhand der Fahrzeug-Ident.-Nr der Inhaber der Betriebserlaubnis (Hersteller/Importeur) bescheinigen oder nach Vorführung des Fahrzeuges ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer. (-> § 18 Abs. 5 StVZO ). Kostet in allen Fällen mindestens 40 - 50 € und erfordert immer eine nicht mehr als einen Monat alte Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Polizei.
    Wie bitte, man muß jeden Monat damit zur Polizei und eine neue Bestätigung beantragen ?

  8. Betriebserlaubnis (ABE) #8
    DJF
    Zitat Zitat von Alexey Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von RFr Beitrag anzeigen
    Ganz so einfach ist es nicht. Bei zulassungsfreien Fahrzeugen genügt eine einfache Kopie der ABE nicht, sondern es muss bescheinigt werden, dass das konkrete Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht. Das kann anhand der Fahrzeug-Ident.-Nr der Inhaber der Betriebserlaubnis (Hersteller/Importeur) bescheinigen oder nach Vorführung des Fahrzeuges ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer. (-> § 18 Abs. 5 StVZO ). Kostet in allen Fällen mindestens 40 - 50 € und erfordert immer eine nicht mehr als einen Monat alte Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Polizei.
    Wie bitte, man muß jeden Monat damit zur Polizei und eine neue Bestätigung beantragen ?
    Neee, das bedeutet, wenn so wie von RFr beschrieben verfahren wird, dann darf die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter wie ein Monat sein.

    Gruß
    Daniel

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