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Veröffentlichung von Bildern im Internet

  1. Veröffentlichung von Bildern im Internet #1
    Baerlin

    Veröffentlichung von Bildern im Internet

    Mal schauen ob ihr mit weiter helfen könnt!

    Und zwar geht es um das veröffentlichen von Bildern auf Homepages!
    Ich versuche mal das Problem zu beschreiben.

    Es geht um eine Homepage von einem Sportverein. Dort habe ich an einem Vereinstraining teilgenommen und bei dem Training wurde dann ein Gruppenbild gemacht . Dieses Gruppenfoto ist nun auf der Homepage des Vereins. Ich bin mit drauf auf dem Bild.
    Ich persönlich habe nie mein Einverständnis gegeben zur Veröffentlichung dieses Bildes.
    Bzw. ich wurde auch nicht informiert darüber, dass das Bild veröffentlicht wird.

    Bei Sportveranstaltungen unterschreibe ich indirekt dafür, dass die Bilder veröffentlicht werden. In dem Falle habe ich nichts unterschrieben.
    Geändert von Baerlin (04.06.2009 um 19:37 Uhr)

  2. Veröffentlichung von Bildern im Internet #2
    Gast9359
    Hi,
    was wurde dir denn zum Verwendungszweck des Fotos gesagt? Bei einem Gruppenfoto gehe ich schon von einer Art Veröffentlichung aus, zumindest in dem Gruppenkreis... Bei Vereinen würde ich auch mit einem Aushang oder Vereinszeitschrift rechnen ---- somit wohl auch Internet.
    Zum rechtlichen kann ich nichts dazu sagen.
    Ist es dir nicht recht, dass dieses Foto veröffentlicht wurde?

    Gruß
    Frank

  3. Veröffentlichung von Bildern im Internet #3
    colonius
    Hi,
    ein Gruppenfoto eines Sportvereins wird i.d.R. veröffentlicht und die Mitglieder sind auch damit einverstanden. Das wird auch stillschweigend vorausgesetzt. Warum sollte man ein solches Foto auch sonst machen? Eine Veröffentlichung ist es ja schon, wenn man das Bild an die Wand des Vereinslokals hängt oder es in der Jahresschrift zeigt. Da ist die Veröffentlichung m Internet auch nix anderes.
    Wenn du mit einer Veröffentlichung deines Konterfreis nicht einverstanden bist, solltest du dich für ein derartiges Gruppenbild nicht zur Verfügung stellen. Jetzt noch dagegen anzugehen wäre m.E. unklug. Erstens wirst du kaum Recht bekommen und zweitens schadest du deinem Verein.

    Ich frag mich allerdings auch, warum du etwas gegen die Veröffentlichung hast. Ist doch nix Schlimmes, oder?

  4. Veröffentlichung von Bildern im Internet #4
    Buzzelfrau
    Alle Bilder mit weniger als 3 Personen müssen gefragt werden wegen einer Veröffentlichung. Bei mehr als 3 Personen auf dem Bild gilt es als Gruppenbild wo es keiner besonderen Genehmigung bedarf um dieses Bild zu veröffentlichen. Du musst dich damit abfinden das du auf dem Bild bist. Wenn du soetwas willst musst du dich leider von Kameras fern halten.
    Ich finde diese Regelung auch total bescheuert. Aber man muss sich leider damit abfinden.
    Naja auf einem Gruppenbild ist es ja nicht so schlimm mit drauf zu sein. Blöder finde ich es wenn es ein Bild gibt wo nur 4 oder 5 Mann drauf sind und man dann deutlich zu sehen ist.

    Ines

  5. Veröffentlichung von Bildern im Internet #5
    colonius
    Zitat Zitat von Buzzelfrau Beitrag anzeigen
    Alle Bilder mit weniger als 3 Personen müssen gefragt werden wegen einer Veröffentlichung. Bei mehr als 3 Personen auf dem Bild gilt es als Gruppenbild wo es keiner besonderen Genehmigung bedarf um dieses Bild zu veröffentlichen. ...
    Wo steht das denn?
    Bei Bildern, bei denen die abgebildeten Personen als "Beiwerk" gelten, bedarf es keiner Genehmigung zur Veröffentlichung. Die Anzahl der Personen spielt dabei keine besondere Rolle. Stell dir mal vor, ich fotografiere eine 3-köpfige Familie auf der Domplatte (Köln) und veröffentliche das Foto. Ich glaub, ich bekäm ziemlichen Ärger.

    Hier handelt es sich allerdings um ein Gruppenbild, bei dem die Personen auch noch posieren. Da glaube ich nicht, dass eine einzelne Person aus dieser Gruppe was gegen die Veröffentlichung ausrichten kann. Egal, ob sie vorher gefragt wurde oder nicht.
    Geändert von colonius (04.06.2009 um 20:02 Uhr)

  6. Veröffentlichung von Bildern im Internet #6
    Baerlin
    Zitat Zitat von colonius Beitrag anzeigen
    Hi,
    ein Gruppenfoto eines Sportvereins wird i.d.R. veröffentlicht und die Mitglieder sind auch damit einverstanden.

    Ich frag mich allerdings auch, warum du etwas gegen die Veröffentlichung hast. Ist doch nix Schlimmes, oder?
    Ich bin kein Mitglied in diesem Verein. Im Prinzip ist es mir in der Regel ziemlich egal auf welchen Internetseiten ich veröffentlicht bin oder in welchen Zeitungen.

    Die Situation ist auch ein wenig kniffelig. Ich versuche die Situattion mal zu beschreiben.
    Es geht um einen Sportladen, der einen Lauf veranstaltet hatte zu einem Verein im Nachbarort. Ich bin dann mit den Leute außem Sportladen mit gelaufen zu dem Nachbarort. Von dort aus sind wir dann mit den Leuten außem Sportverein zurück gelaufen zu dem Sportladen. Und dort entstand dann dieses Gruppenfoto. In dem Moment hatte ich nichts gegen dieses Foto, weil ich davon ausging, dass es für den Sportladen ist. Die Veranstaltung war ja von dem Sportladen und nicht von dem Verein. In dem Sportladen hängt das Bild auch aus. Kein Problem für mich. Stört mich überhaupt nicht. Aber auf der Internetseite des Verein ist das Bild auch. Für dieses Bild darf ich mich im prvaten- und berfulichenleben ständig recht fertigen. Es gehen die Gerüchte ruhm, dass ich in diesem Sportverein bin.
    Ich werde wegen dem Bild auch nichts zu dem Verein sagen, aber ich möchte doch gerne wissen, dürften die es so veröffentlichen. Klar ist Gruppenfotos dürfen veröffentlicht werden.

  7. Veröffentlichung von Bildern im Internet #7
    colonius
    Jo, das ist wohl sehr kompliziert. Keine Ahnung, ob der Verein das Bild veröffentlichen darf. Veranstalter war ja wohl der Sportladen und der hat i.d.R. auch die Rechte zur Veröffentlichung wenn er Fotografen akkreditiert. Falls er keine Akkreditierung ausgibt, kann er die Veröffentlichung der gemachten Bilder in den Veranstaltungsregeln oder seinen Geschäftsbedingungen regeln (macht aber leider kaum jemand). Der Verein müsste also erst mal den Sportladen fragen, ob er das Bild ins Internet stellen darf.

  8. Veröffentlichung von Bildern im Internet #8
    Baerlin
    Ich glaube diese Frage kann noch nicht mal ein Jurist beantworten.

    Selbst wenn der Verein den Sportladen gefragt hat und der Sportladen das erlaubt........- Der Sportladen kann natürlich nicht jeden einzelnen von dem Foto fragen, ob er mit der Veröffentlichung des Fotos auf der Seite des Sportvereins einverstanden ist.

    Mir persönlich hätte es ja schon gereicht, wenn man mich informiert hätte, dass dieses Bild auf die Vereinsseite kommt. Es gab keine Information darüber. Das ärgert mich schon ziemlich.

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