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Nachbesserungsfrist innerhalb des Garantiezeitraumes

  1. Nachbesserungsfrist innerhalb des Garantiezeitraumes #1
    maush

    Nachbesserungsfrist innerhalb des Garantiezeitraumes

    Ich habe folgendes Problem:
    Ich hatte mir einen Brooks Sattel bestellt der sich nach kurzer Zeit ziehmlich schief verzogen hat. Bilder davon hatte ich dann an den Händler gesendet und dieser schrieb, ich solle den Sattel zu ihm schicken. Das tat ich auch. Es war im August und innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf. Seit dem werde ich per Mail immer wieder vertröstet. Angeblich hat der Händler den Sattel an seinen Großhändler gesendet und die wiederum an Brooks. Irgendwie habe ich das Gefühl, wenn ich nichts unternehme passiert da nichts. Gibt es eigentlich einen Zeitraum in dem der Händler Ersatz oder den Sattel zurück liefern muss?

  2. Nachbesserungsfrist innerhalb des Garantiezeitraumes #2
    fraster
    Bin zwar kein Anwalt, aber es muss gem. BGB zumutbar sein. Schreib deinem Vertragspartner (Händler) per Einschreiben und Rückschein und setze ihm darin eine Frist von 1 Woche. Hast du danach keinen (nachgebesserten oder neuen) Sattel zuhause, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. In Folge dessen hat der Händler den vollen Kaufpreis zu erstatten (ohne Abzüge!). Kommt kein Geld, einen Mahnbescheid erwirken (geht auch ohne Anwalt).

  3. Nachbesserungsfrist innerhalb des Garantiezeitraumes #3
    Radinger
    Völlig richtig. Lass dich nicht hinhalten mit dem Argument, dass Brooks an allem schuld sei. Du kannst direkt einen neuen Sattel verlangen, siehe § 439 I BGB. Es ist das Problem des Händlers, wie er seinen Schaden vom Hersteller / Großhändler ersetzt bekommt.

  4. Nachbesserungsfrist innerhalb des Garantiezeitraumes #4
    maush
    So, ich habe euren Rat befolgt, allerdings eine zweiwöchige Frist bis zum 12.12. gesetzt. Alles per Einschreiben mit Rückschein. Interessanter Weise hat der Händler sich überhaupt nicht gerührt. Nicht mal eine Beruhigungsmail oder dergleichen. Es ist übrigens ein durchaus bekannter Onlinehändler. Ich bin darüber doch etwas erstaunt. Meint ihr ich solle jetzt wirklich einen Mahnbescheid erwirken? Ich habe etwas bedenken, am Ende auf Kosten sitzenzubleiben...

    PS: Ich habe übrigens im Anschreiben folgendes geschrieben:

    Ich fordere Sie deshalb auf, mir bis zum 12.12.2011 einen fehlerfreien Sattel entsprechend meiner Bestellung zuzusenden. Anderenfalls trete ich vom Kaufvertrag zurück. Bitte erstatten Sie mir in diesem Fall den Kaufpreis von € ... auf mein Konto...
    Geändert von maush (13.12.2011 um 11:47 Uhr)

  5. Nachbesserungsfrist innerhalb des Garantiezeitraumes #5
    Chefkoch82
    Auch wenns schwer fällt:

    Ich würde die Weihnachtszeit und die erste Januarwoche noch verstreichen lassen und dann erst die nächsten Schritte einleiten.

    Gerade zur jetztigen Zeit dürfte es in vielen Betrieben gleich aussehen. Viel Arbeit, wenig Leute, noch weniger Zeit.....

    Das wird schon. Drücke die Daumen.

  6. Nachbesserungsfrist innerhalb des Garantiezeitraumes #6
    fraster
    @ Maush:

    Den unterschriebenen Rückschein hast du aber bekommen, oder?

    Dann würde ich tatsächlich kurzen Prozess machen und mir einen Anwalt suchen, da geht manches etwas schneller. . Da die Rechtslage dermaßen eindeutig ist, wird der Verkäufer auch sämtliche Anwaltskosten übernehmen müssen.

    PS: Ich würde nicht bis zum Jahreswechsel warten, sondern sofort agieren. Manche Händler brauchen eben noch ein wenig Nachhilfe im Kaufrecht.

  7. Nachbesserungsfrist innerhalb des Garantiezeitraumes #7
    DJF
    Zitat Zitat von Chefkoch82 Beitrag anzeigen
    Auch wenns schwer fällt:

    Ich würde die Weihnachtszeit und die erste Januarwoche noch verstreichen lassen und dann erst die nächsten Schritte einleiten.

    Gerade zur jetztigen Zeit dürfte es in vielen Betrieben gleich aussehen. Viel Arbeit, wenig Leute, noch weniger Zeit.....

    Das wird schon. Drücke die Daumen.
    Bei allem Verständnis, aber für eine Email um einen Sachstand zu klären hat man immer Zeit, auch während des Weihnachtsgeschäft und ganz besonders, wenn es um die Kundenzufriedenheit geht......außerdem hat der Händler den Sattel nicht erst seit gestern.

    Ich habe selbst einen Online-Shop ich weiß also wo von ich rede .

    Gruß
    Daniel

  8. Nachbesserungsfrist innerhalb des Garantiezeitraumes #8
    gorillagela
    Klick mal unter Online-Mahnverfahren.
    Da wirst du richtig schön am Händchen genommen und durch das Verfahren geleitet.
    Sch.., schon wieder ein Mandat verpasst. Da wird das nichts mit dem Patria Roadster zu Weihnachten.

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