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Kleiner Elektro-Bike Leitfaden

  1. Kleiner Elektro-Bike Leitfaden #1
    Boramaniac

    Kleiner Elektro-Bike Leitfaden

    Hallihallo,

    ich möchte Euch heute mal einen kleinen E-Bike Leitfaden zum Händeln sogenannter Elektrobikes geben:

    Bei einem Elektrofahrrad handelt es sich um ein Fahrrad, welches mit einem Elektromotor ausgestattet eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h erreichen kann. Aufgrund der Tretunterstützung sind vermehrt Senioren Nutznießer dieser Technologie. Andere Radfahrer wollen leichter den Naturgewalten wie Gegenwind mit ihrem E-Bike trotzen.

    Fahrgewohnheiten und Fahrverhalten
    Was viele Kaufinteressenten wissen wollen ist die Reichweite eines E-Bikes. Die Reichweite hängt von so vielen Faktoren ab: Fahrverhalten, Tretunterstützung, Umgebungsverhältnisse (Stadtverkehr, Berge, etc.). Da kann man keine generelle Aussage treffen. Ein E-Bike wird mit unterschiedlichen Fahrern unterschiedliche Weiten erreichen. Die Angaben der Hersteller haben meistens folgende Berechnung: z.B. 120km Reichweite (davon 50% menschliche Tretunterstützung, ebenes Gelände, Durchschnittsgeschwindigkeit 15-16km/h) Wichtig: immer korrekten Reifendruck fahren! Allein 0,5 bar weniger Druck bedeuten schon 10% weniger Reichweite...

    Der Akku
    Die Räder sind in der Regel mit NiMh-Akku oder Lithium-Polymerakku ausgestattet, womit sowohl eine hohe Reichweite als auch eine hohe Lebensdauer möglicht wird. Bei Steigungen reduziert sich die Leistung. Der Akku mag keine sehr heißen oder kalten Temperaturen. Ideale Lagertemperatur sind 15 Grad Celsius. Temperaturen von unter 5 Grad Celsius sind zu vermeiden. Akkus haben eine Lebensdauer von etwa 3 Jahren. Um die Lebensdauer der Akkus zu erhöhen ist es ratsam teilzuladen, als ständig voll zu laden. Eine Aufladung auf 80-85% kann die Lebensdauer des Akku verdoppeln. Je niedriger der Ladestrom ist, desto länger ist die Ladezeit, aber auch die Lebensdauer des Akku. Wenn das Rad mal eine lange Standphase hat, sollte der Akku alle 60 Tage aufgeladen werden. Vergesst solche Aussagen wie: kurze Ladezeiten! Das gilt für Akkus z.B. aus dem Modellbau, die vertragen hohe Ladeströme, aber nicht Fahrrad-Akkus!

    Pflege und Wartung
    Ein Elektrorad verlangt eine viel höhere Aufmerksamkeit des Fahrers, als ein normales Fahrrad. Ein Elektrorad möchte gepflegt werden. Idealerweise werden Elektro-Räder in trockenen Räumen 'geparkt'. Carport's sind nicht empfehlenswert. Ratsam ist es ein E-Bike 2x im Jahr (vor und nach dem Winter) zur Durchsicht in eine Fachwerkstatt zu bringen. Durch unterschiedliche Wetterbedingungen kann es zu Korrosionen kommen. Es müssen dann Kontakte gereinigt und Stecker überprüft werden. Die Kosten belaufen sich auf etwa 60.-

    Transport von E-Bikes
    Sollte das Rad mit dem Auto transportiert werden, sollte man den Akku im Rad lassen. Das hat einen gesetzestechnischen Hintergrund. Der Akku besteht zu einem bestimmten Prozentsatz aus Lithium. Dieser Lithium-Anteil darf nur 6% vom Gesamtgewicht des Transportguts sein. Somit darf man den Akku nur mit ADR-Schein (Gefahrgutführerschein) transportieren. Den werden aber die wenigsten haben. Das Gewicht des einzelnen Akkus reicht also nicht aus. Befindet sich der Akku im Rad - etwa 20kg und mehr - umgeht man diese Vorschrift. Kleiner Tipp: es gibt Regengaragen für Fahrräder. Sollte man dennoch mal ein Elektrobike transportieren, dann das Rad einfach vor den Blicken der Gesetzeshüter verbergen.

    Ich hoffe ich konnte mit diesem kleinen Leitfaden ein wenig Licht in's Dunkel der Elektroräder bringen...

    Fazit:
    Ein E-Bike fühlt sich da am Wohlsten, wo sich auch Menschen wohl fühlen.
    Klingt komisch - ist aber so.

    Elektrofahrrad Elektrofahrrad mit Anfahr-/Schiebehilfe Schnelles E-Bike Elektro-Leichtmofa
    weitere handelsübliche Bezeichnungen E-Bike, E-Rad, Pedelec E-Bike, E-Rad, Pedelec Schnelles Pedelec, schnelles Elektrofahrrad E-Bike, Elektrofahrrad
    Fahrzeugtyp rechtlich Fahrrad Kraftfahrzeug mit Ausnahmeregelung (1) Kraftfahrzeug mit Ausnahmeregelung (1) Kraftfahrzeug mit Ausnahmeregelung (1)
    Angewandte Richtlinien EU-Richtlinie 2002/24/EG EU-Richtlinie 2002/24/EG EU-Richtlinie 2002/24/EG Leichtmofa-Ausnahme-Verordnung EU-Richtlinie 2002/24/EG Leichtmofa-Ausnahme-Verordnung
    straßenverkehrsrechtliche Einordnung Fahrrad mit limitierter Tretunterstützung Fahrrad mit limitierter Tretunterstützung Kleinkraftrad L1e mit Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit (2) von max. 20 km/h Kleinkraftrad L1e mit Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit (2) von max. 20 km/h
    Antriebstechnik Motorunterstützung nur bei gleichzeitigem Pedalantrieb Motorunterstützung nur bei gleichzeitigem Pedalantrieb Motorunterstützung nur bei gleichzeitigem Pedalantrieb Zusätzlicher Pedalantrieb zum Motorbetrieb möglich
    Motorunterstützung bis 25 km/h bis 25 km/h, bis 6 km/h nur mit Motorkraft über 25 km/h bis max. 45 km/h, bis 20 km/h nur mit Motorkraft bis 20 km/h
    Motorleistung max.250W max.250W max.500W max.500W
    EU-Typengenehmigung nein nein ja ja
    Betriebserlaubnis nein nein ja ja
    Zulassungspflicht nein nein nein nein
    Pflichtversicherung nein nein ja ja
    Vers.Kennzeichen nein nein ja ja
    Mofa-Prüfbescheinigung nein ja (3) ja (3) ja (3)
    Fahrerlaubnis nein nein nein nein
    Helmpflicht nein nein nein nein
    Radwegbenutzung ja (4) ja (4) nein (5) nein (5)
    Geändert von Boramaniac (28.02.2011 um 08:52 Uhr)

  2. Kleiner Elektro-Bike Leitfaden #2
    Lon
    Moin, Bora!

    Sind eigentlich die Radelhändler, die diese E-Bikes verkaufen, auch verpflichtet, die endgültig toten Akkus zurückzunehmen, zu recyclen?

    Oder landet der ganze Akkuschrott dann doch letztendlich im Hausmüll, = "Aus den Augen - Aus dem Sinn!"

    Ich kann dem ganzen E-Bike Kram für Senioren nix abgewinnen, bin ja selbst auch nicht mehr der Jüngste. Aber solange man das Gleichgewicht auf dem Radel noch halten kann, kommt man auch ohne E-Motor von A nach B, zur Not und je nach Alter schaltet man halt einen oder zwei Gänge runter...

    Nein danke, für mich bitte nicht.

    Munter in Bewegung bleiben, nicht schieben lassen!


    Michel

  3. Kleiner Elektro-Bike Leitfaden #3
    Boramaniac
    Moin Lon,

    ich war heute auf einer E-Bike-Schulung und wollte Euch oder zukünftigen Elektro-Rad-Usern zwar nicht explizit in die Technik einweihen, aber einen ersten Einblick in die E-Bike-Umgebung geben und was auf zukünftige Elektro-Radler zukommt.

    Ich bin heute auch einige Antriebe Probe gefahren. Mir persönlich gefällt der Bosch-Antrieb von seiner Agilität und Gewicht am besten.

    Was die Senioren-Fraktion angeht:, finde ich gut, dass sie wieder die Möglichkeit haben, agil am Leben teil zu nehmen. ABER: diese Räder sind (noch) sehr schwer. Die älteren Damen und Herren sind jetzt zwar leichter unterwegs, aber was ist, wenn das Rad z.B. im Fahrrad-Keller stehen muß. Welche alte Dame buckelt das Teil Trepp-hoch trepp-runter???

    Vertreiber von Fahrrädern mit Elektroantrieb sind nach § 9 BattG verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle zurückzunehmen. Viele Fahrradhändler und Vertriebspartner sind schon als Sammelstelle dem Gemeinsamen Rücknahmesystem angeschlossen und entsorgen Geräte-Altbatterien herstellerübergreifend, ungeachtet von Herkunft und Typ, und unentgeltlich über das bewährte System der grünen Sammelbox. Es gibt für Händler extra Sammelboxen über das GRS-System.

    Gruß Bora

  4. Kleiner Elektro-Bike Leitfaden #4
    Ritzelquäler
    Und ein Tipp für den Autotransport: nur wenige Lastenträger dürfen mehr als 20 kg Gesamtgewicht pro Fahrrad laden. Auch wenn die Stützlast mehr zulässt, kann man da mit einem Elektrorad (rechtliche) Probleme bekommen.


    @ Boramaniac

    Das mit dem Akku und dem Lithium ist auch sicher nicht nur für Gewerbetreibende bindend, sondern betrifft auch Privatleute?

  5. Kleiner Elektro-Bike Leitfaden #5
    Boramaniac
    Zitat Zitat von Ritzelquäler Beitrag anzeigen
    @ Boramaniac
    Das mit dem Akku und dem Lithium ist auch sicher nicht nur für Gewerbetreibende bindend, sondern betrifft auch Privatleute?
    Ja, das gilt auch für Privatleute.

    Gruß Bora

  6. Kleiner Elektro-Bike Leitfaden #6
    Joe Walker
    @Boramaniac
    korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege, aber Pedelecs dürfen nur bis 24 km/h vom Motor unterstützt werden dann muß der Motor abschalten, danach sind sie Zulassungspflichtig, brauchen also eine ABE und ein Versicherungskennzeichen.

  7. Kleiner Elektro-Bike Leitfaden #7
    Boramaniac
    Zitat Zitat von Joe Walker Beitrag anzeigen
    @Boramaniac
    korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege, aber Pedelecs dürfen nur bis 24 km/h vom Motor unterstützt werden dann muß der Motor abschalten, danach sind sie Zulassungspflichtig, brauchen also eine ABE und ein Versicherungskennzeichen.
    Bei den Pedelecs wird der Elektromotor nur zugeschaltet, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Pedelecs dürfen auch Kinder fahren. Bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h betrachte der Gesetzgeber sie als Fahrräder.

    Gruß Bora

  8. Kleiner Elektro-Bike Leitfaden #8
    Lon
    Moin, Bora!

    Ich verstehe, ehrlich geschrieben NICHT, wie denn nun ein E-Bike funktioniert?

    Kann ich ohne zu treten, X-Kilometer abrollen, wie bei einem Benzin-Hilfsmotor, oder wann setzt der Schub des E-Motors ein?

    Nimm es mir bitte nicht übel, aber was hat dieses Thema in einem reinen Radler-Forum verloren..?

    Gruß


    Michel

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