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Wilde Übernachtung !?

  1. Wilde Übernachtung !? #1
    Brühli

    Wilde Übernachtung !?

    Glück Auf alle miteinander,

    Ich gehe heut mal der Frage nach, ob man mit einem Zelt irgendwo in der Landschaft Übernachten kann bzw. darf ?

    Hindergrund ist: War dieses Jahr im Mai auf dem Weg von Chemnitz nach Usedom und hab auf Campingplätzen genächtigt, nur wollten diese vereinzelt ganz schön viel Kohle für eine Person + Rad + Zelt...

    Hab das nun auch wieder kommenendes Jahr im Mai vor (wer interesse hat, melden) und würde da lieber auf freier Fluhr übernachten, es hat dann auch seinen besonderen Reiz, denk ich mal.

    Wer hat da schon positive,wie auch negative Erfahrungen gesammelt und worauf sollte man acht geben (Feuer, Müll, ja is klar,ne ).

    Danke und Grüße Aus Limbach-O., Ronny
    Geändert von Brühli (09.11.2009 um 16:00 Uhr)

  2. Wilde Übernachtung !? #2
    rakli
    Schau mal hier: http://rad-forum.de/showflat/Number/562866/page/1
    bzw. gibt in die Suche "Wildzelten" ein.


    Gruss

    Rakli

  3. Wilde Übernachtung !? #3
    Helge
    Sich nicht erwischen lassen!

    Irgendeinem gehört der Grund und Boden, auf dem Du nächtigst (privater oder öffentlicher Eigentümer) und der könnte was dagegen haben.
    Meiner Erfahrung nach fragt man am Besten einen privaten Eigentümer ob man uf dessen (abgemähter) Wiese zelten darf.

    Die Polizei selbst hat zumeist keine Probleme, solange man kein Feuer macht und keine Spuren hinterläßt (vor allem keinen Müll).

    Jäger und mitunter auch Förster oder Feldschütze können einem ziemlich blöd kommen. Naturschutzgebiete sollte man daher unbedingt meiden.

    Ich persönlich nächtige heute nur noch auf Campingplätzen, schon alleine aus Sicherheits- und Komforterwägungen, aber das ist jedermanns eigene Sache.

    Gruß

    Helge
    Geändert von Helge (09.11.2009 um 17:07 Uhr) Grund: korrigiert

  4. Wilde Übernachtung !? #4
    Gast11796
    Zitat Zitat von Wikipedia
    [...]Zwar gibt es den Begriff „Wildes Campen“ im deutschen Recht nicht, aber ein Aufenthalt im öffentlichen Verkehrsraum, der über das zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit notwendige Maß hinausgeht, gilt als unerlaubte Sondernutzung und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
    [...]
    Findet das Campen im Wald oder auf privatem Grund statt, so treten andere Vorschriften in den Vordergrund. Demnach können von Ordnungswidrigkeiten nach den (Landes-)Wald- oder Naturschutzgesetzen bis hin zu Straftaten wie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verschiedene Vorschriften tangiert sein. Dies gilt auch für typische Begleithandlungen wie das Entzünden eines Lagerfeuers oder das Hinterlassen von Abfall.
    In einigen wenigen Bundesländern (z.B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) erlauben die Landesnaturschutzgesetze jedoch nicht motorisierten Reisenden (Wanderer, Radfahrer, Kanufahrer etc.) eine einmalige Übernachtung im Zelt in freier Natur, sofern diese außerhalb von Naturschutzgebieten stattfindet.
    Also immer hübsch Fragen, dann klappts auch mit dem Förster

  5. Wilde Übernachtung !? #5
    Scheinwerferheinz
    Ich habe in jungen Jahren auch Camping Urlaub mit dem Rad gemacht und wir haben immer bei Bauernhöfen gefragt, ob wir irgendwo zelten dürfen.

  6. Wilde Übernachtung !? #6
    Maico
    Mit dem hier angeotenen schimmenden Anhänger im bachlauf Campen. Die dazu notwendige Verbotsvorschrift musß wohl erst noch geboren werden

  7. Wilde Übernachtung !? #7
    Bonsai
    Campingplatz, was ist das?

    Ich mache auch "Feuer" beim zelten, allerdings in einem Campinggrill. Wenn man es nicht übertreibt und umsichtig ist passt das.

    Ich empfinde es als unzumutbar sich als Reiseradler an Campingplätzen zu orientieren. In manchen Regionen müsste man Umwege von 50 km und mehr einlegen um ordnungsgemäß zu übernachten. Wenn einer vorhanden ist wird er natürlich genutzt.

  8. Wilde Übernachtung !? #8
    Brühli
    Zitat Zitat von Bonsai Beitrag anzeigen
    Campingplatz, was ist das?

    Ich mache auch "Feuer" beim zelten, allerdings in einem Campinggrill. Wenn man es nicht übertreibt und umsichtig ist passt das.

    Ich empfinde es als unzumutbar sich als Reiseradler an Campingplätzen zu orientieren. In manchen Regionen müsste man Umwege von 50 km und mehr einlegen um ordnungsgemäß zu übernachten. Wenn einer vorhanden ist wird er natürlich genutzt.
    Genau der Meinung bin ich auch,warum Umwege fahren wenn das Ziel so Nahe liegt?!!!!!!

    Wie jetzt genau? ja wenn ich den Bauern frage, bloß wie finde ich dem Feld zugeordnetem Bauern?

    Zusammengefasst: Ja ich darf, nur Nicht in Naturschutzgebieten, auf privaten Land wenn man weis wehm???, und ohne Müll und Feuerstellen zurückzulassen, Richtig ????
    Geändert von Brühli (09.11.2009 um 19:09 Uhr)

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